Seit dem 23.12.2022 reicht zum Besuch in unseren Häusern auch ein vorheriger Selbsttest. Eine mündliche Bestätigung Ihrerseits reicht hier aus. Im Zweifelsfall ist es uns allerdings gestattet, einen Kontrolltest bei entsprechender Symptomatik durchzuführen.
Sollten Sie sich trotzdem in unseren Häusern testen lassen wollen, so können Sie dies zu den bekannten Testzeiten (siehe unten) tun.