Stationäre Pflege & Kurzzeitpflege

Was wir tun können

Genügt die häusliche Pflege und Betreuung nicht mehr oder ist der häusliche Alltag kaum noch zu bewältigen, können wir helfen. Neben einer fachgemäßen und qualitativ hochwertigen Pflege gehört eine ebenso liebevolle Betreuung und Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner zu unserem Standard. Wir pflegen aus Leidenschaft mit Herz und sind stets darauf bedacht, unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein Gefühl des Wohlbefindens und der Geborgenheit zu geben. Deren Lebensqualität und Zufriedenheit sind unser höchstes Gut.

Auch in schwierigen Lebenssituationen (Krankenhausaufenthalt, Umzug, familiär bedingte Umstände, etc.), in denen eine vollumfängliche Versorgung zeitweise schwierig oder gar nicht möglich ist, können wir helfen. Durch das Angebot der Kurzzeitpflege können wir genau in diesen Situationen entlastend zur Seite stehen.

Kosten der Vollstationären Pflege

Die geltenden Pflegesätze werden jährlich zwischen Träger und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen NRW sowie dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe neu vereinbart. Folgende Kosten sind für das Josefs-Stift ab dem 01.01.2024 (vorläufig, da das Ergebnis der laufenden Pflegesatzverhandlungen noch aussteht) gültig:

Kosten der Kurzzeitpflege (Fix-Flex)

Seit dem 1. November 2018 gilt für das Josefs-Stift die Fix-Flex-Regelung. Diese gibt uns bestimmte Kriterien zur Belegung und Abrechnung im Bezug auf die Kurzzeitpflege vor. Unter anderem werden mindestens 2 Zimmer zur Belegung mit Kurzzeitpflegegästen vorgehalten. Außerdem wird der Pflegeaufwand für alle Pflegegrade in gleicher Höhe abgerechnet.

Der Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen, entsprechend 38,90 € pro Tag. Bei einem 14-tägigen Aufenthalt entstehen so Kosten in Höhe von 544,60 € Diese sind vom Kurzzeitpflegegast selbst zu tragen.

Bei Bewilligung von Kurzzeitpflegeleistungen durch die Pflegekasse übernimmt diese bis zu 1.774,00 €. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Pflegeaufwands und der Altenpflegeumlage, entsprechend 120,71 € pro Tag. Somit reichen diese Leistungen für einen 14-tägigen Kurzzeitpflegeaufenthalt. 

Die täglichen Investitionskosten werden vom zuständigen Sozialamt (abhängig vom Wohnort des Klienten) übernommen. Allerdings nur für die Anzahl der Tage, welche von der Pflegekasse bewilligt worden sind.

Alle Angaben ohne Gewähr!