Stationäre Pflege & Kurzzeitpflege

Was wir tun können

Genügt die häusliche Pflege und Betreuung nicht mehr oder ist der häusliche Alltag kaum noch zu bewältigen, können wir helfen. Neben einer fachgemäßen und qualitativ hochwertigen Pflege gehört eine ebenso liebevolle Betreuung und Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner zu unserem Standard. Wir pflegen aus Leidenschaft mit Herz und sind stets darauf bedacht, unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein Gefühl des Wohlbefindens und der Geborgenheit zu geben. Deren Lebensqualität und Zufriedenheit sind unser höchstes Gut.

Auch in schwierigen Lebenssituationen (Krankenhausaufenthalt, Umzug, familiär bedingte Umstände, etc.), in denen eine vollumfängliche Versorgung zeitweise schwierig oder gar nicht möglich ist, können wir helfen. Durch das Angebot der Kurzzeitpflege können wir genau in diesen Situationen entlastend zur Seite stehen.

Kosten der Vollstationären Pflege

Die geltenden Pflegesätze werden jährlich zwischen Träger und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen NRW sowie dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe neu vereinbart. Je nach Zimmerart (Einzel- oder Doppelzimmer) variieren die Investitionskosten um 1,12 € täglich. Folgende Kosten sind für das St. Ida Stift ab dem 01.01.2024 (vorläufig, da das Ergebnis der laufenden Pflegesatzverhandlungen noch aussteht) gültig:

Kosten der Kurzzeitpflege

Für die Kurzzeitpflege werden die Kosten täglich abgerechnet. Der Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen, entsprechend 38,49 € pro Tag. Bei einem 14-tägigen Aufenthalt entstehen so Kosten in Höhe von 538,86 €. Diese sind vom Kurzzeitpflegegast selbst zu tragen.

Bei Bewilligung von Kurzzeitpflegeleistungen durch die Pflegekasse übernimmt diese bis zu 1.774,00 €. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Pflegeaufwands und der Altenpflegeumlage, entsprechend Pflegeaufwand je Pflegegrad zzgl. 4,91 € Altenpflegeumlage. Somit ist die Anzahl der Tage des von der Pflegekasse gedeckten Aufenthaltes von der Höhe des Pflegegrades abhängig. 

Die täglichen Investitionskosten werden vom zuständigen Sozialamt (abhängig vom Wohnort des Klienten) übernommen. Allerdings nur für die Anzahl der Tage, welche von der Pflegekasse bewilligt worden sind. Auch hier besteht der Unterschied zwischen Einzel- und Doppelzimmer von 1,12 € täglich.

Alle Angaben ohne Gewähr!