Für die Kurzzeitpflege werden die Kosten täglich abgerechnet. Der Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen, entsprechend 44,03 € pro Tag. Bei einem 14-tägigen Aufenthalt zum Beispiel entstehen so Kosten in Höhe von 616,42 €. Diese sind vom Kurzzeitpflegegast selbst zu tragen.
Bei Bewilligung von Kurzzeitpflegeleistungen durch die Pflegekasse übernimmt diese bis zu 1.774,00 €. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Pflegeaufwands und der Altenpflegeumlage, entsprechend Pflegeaufwand je Pflegegrad zzgl. 5,43 € Altenpflegeumlage. Somit ist die Anzahl der Tage des von der Pflegekasse gedeckten Aufenthaltes von der Höhe des Pflegegrades abhängig.
Die täglichen Investitionskosten werden vom zuständigen Sozialamt (abhängig vom Wohnort des Klienten) übernommen. Allerdings nur für die Anzahl der Tage, welche von der Pflegekasse bewilligt worden sind. Auch hier besteht der Unterschied zwischen Einzel- und Doppelzimmer von 1,12 € täglich.