Der Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen, entsprechend 36,74 € pro Tag. Bei einem 14-tägigen Aufenthalt entstehen so Kosten in Höhe von 514,36 € Diese sind vom Kurzzeitpflegegast selbst zu tragen.
Bei Bewilligung von Kurzzeitpflegeleistungen durch die Pflegekasse übernimmt diese bis zu 1.774,00 €. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Pflegeaufwands und der Altenpflegeumlage, entsprechend 120,49 € pro Tag. Somit reichen diese Leistungen für einen 14-tägigen Kurzzeitpflegeaufenthalt.
Die täglichen Investitionskosten werden vom zuständigen Sozialamt (abhängig vom Wohnort des Klienten) übernommen. Allerdings nur für die Anzahl der Tage, welche von der Pflegekasse bewilligt worden sind.